Mit dem AbgÄG 2023 sei die Anzeigepflicht von Umgründungen vereinheitlicht und modernisiert worden. Für nach dem 31. 12. 2023 beschlossene oder vertraglich unterfertigte Umgründungen habe die Anzeige in standardisierter und strukturierter Form zu erfolgen ("Umgründungsformular"). Die Anzeige erfolge in der Regel elektronisch über FinanzOnline. Der Beitrag geht näher auf die Inhalte der nunmehr standardisierten Anzeigeverpflichtung ein und legt dabei den Fokus auf die elektronische Anzeige über die Eingabemaske in FinanzOnline.
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