Am 1. 1. 2022 tritt das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG)1 in Kraft, mit dem die Vorgaben der Warenkauf-RL (WKRL)2 und der Digitale-Inhalte-RL (DIRL)3 umgesetzt werden. Im Folgenden werden das neue Verbrauchergewährleistungsrecht sowie die Änderungen im ABGB und im KSchG dargestellt.
Mit dem GRUG setzt der Gesetzgeber die WKRL und die DIRL um. Die WKRL regelt Verbraucherverträge über den Kauf von Waren und ersetzt die Verbrauchsgüterkauf-RL.4 Mit der DIRL werden erstmals Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen durch die Europäische Union aufgegriffen.
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