Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der zeitlich befristeten Regelung betreffend Verluste aus dem Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter bzw gewerblicher Vermietung bei Körperschaften. Dabei werden auch Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung der Wartetastenverluste aufgezeigt.
Das KStG kannte bisher keine Einschränkung des Verlustausgleichs betreffend Betriebe, deren Unternehmensschwerpunkt(e) im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist (sind). Mangels einer derartigen Regelung wäre es daher im Bereich der Körperschaften möglich, durch Beteiligung an einem Unternehmen, das oben genannte(n) Unternehmensschwerpunkt(e) besitzt, die Verlustvortragssistierung in den Jahren 1996 und 1997 durch entsprechende Zuweisung von ausgleichsfähigen Verlusten zu umgehen und 1998 im Zuge der Abschichtung der Beteiligung den entstehenden Abschichtungsgewinn mit den dann wieder abzugsfähigen Verlusten der Jahre 1989 ff zu verrechnen.
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