Wirtschaftsrecht

Das neue Wahlrecht zwischen Wandlung und Minderung

Raimund Bollenberger

Im Bereich der sekundären Gewährleistungsbehelfe räumt§ 932 Abs 4idF GewRÄG 2001 dem Übernehmer stets das Recht auf Preisminderung und, wenn es sich „nicht um einen geringfügigen Mangel“ handelt, das Wandlungsrecht ein. Der Beitrag setzt sich einerseits mit dem Begriff des (nicht) geringfügigen Mangels auseinander; andererseits wird gezeigt, dass der Übergeber die Preisminderung in gewissen Extremfällen abwehren kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/636

15.12.2002
Heft 12/2002
Autor/in
Raimund Bollenberger

Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.