Die Abzugsverbote für hohe Löhne und hohe sonstige Bezüge beim Arbeitgeber
Der Verfassungsgerichtshof hat die Abzugsverbote für hohe Gehälter und sonstige Bezüge für verfassungskonform erklärt.1 Das objektive Nettoprinzip wird so ein weiteres Mal durchbrochen. Die Zahl der Betroffenen ist auf den ersten Blick gering. Steht das objektive Nettoprinzip zur Disposition der Steuerpolitik, kann die Steuerbelastung exzessiv steigen. Der Stellenwert des objektiven Nettoprinzips wird analysiert.
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