Steuerrecht aktuell

Das objektive Nettoprinzip und die Abzugsverbote nach § 20 Abs 1 Z 7 und 8 EStG und § 12 Abs 1 Z 8 KStG

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Abzugsverbote für hohe Löhne und hohe sonstige Bezüge beim Arbeitgeber

Der Verfassungsgerichtshof hat die Abzugsverbote für hohe Gehälter und sonstige Bezüge für verfassungskonform erklärt.1 Das objektive Nettoprinzip wird so ein weiteres Mal durchbrochen. Die Zahl der Betroffenen ist auf den ersten Blick gering. Steht das objektive Nettoprinzip zur Disposition der Steuerpolitik, kann die Steuerbelastung exzessiv steigen. Der Stellenwert des objektiven Nettoprinzips wird analysiert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/74

06.02.2015
Heft 3/2015
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.