Wirtschaftsrecht

Das österreichische Spam-Verbot 20031)Ein (gemeinschafts)rechtlich bedenkliches Kuriosum

RAA Mag. Thomas Fraiss

Während die Europäische Union Spam neuerdings auf allen Fronten bekämpft2), möchte der österreichische Gesetzgeber lieber etwas liberal, etwas großzügig sein3). Mit der Neuregelung des Verbots von elektronischer Post zu Werbezwecken im TKG 20034) vollzieht er nicht nur eine Kehrtwende zu seiner bisherigen Politik, sondern schafft auch ein (gemeinschafts)rechtlich bedenkliches Kuriosum, dessen Entstehung und Inhalt kritisch dargestellt werden sollen.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/5

19.01.2004
Heft 1/2004
Autor/in
Thomas Fraiss

Mag. Thomas Fraiss ist Rechtsanwaltsanwärter bei der Hoffmann-Ostenhof Rechtsanwalts GmbH.

Publikationen:

Domain-Grabbing von Gattungsbegriffen nur bei Verkehrsgeltung! RdW 2004, 461; Verstoß gegen § 5 Abs. 1 ECG wettbewerbswidrig! RdW 2004, 203.