Steuerrecht

Das Rechtsstaatsprinzip im Spannungsfeld von öffentlichem und bürgerlichem Recht

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Das Verbot eines "venire contra factum proprium"1

Körperschaften öffentlichen Rechts haben eine doppelte Funktion: Die Ausübung von Hoheitsgewalt erfolgt kraft öffentlichen Rechts. Als Vertragspartner von zivilrechtlichen Verträgen greift dagegen die Gleichberechtigung im Rahmen der Privatautonomie. Räumt eine Gemeinde ein Baurecht zur Errichtung eines Kinos ein und sichert dabei die Vergnügungssteuerfreiheit der Kinoerlöse zu, so ist der Rechtsschutz des Investors im Sinn der Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/102

18.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.