Wirtschaftsrecht

Das Share Purchase Agreement und der Zeitpunkt der kartellrechtlichen Durchführung

RAA Dr. Lukas Röper, LLM (UC Dublin)

Hinsichtlich des in § 17 KartG normierten Durchführungsverbots bestehen in der Literatur unterschiedliche Auffassungen, wann ein Zusammenschluss als "durchgeführt" gilt. Für M&A-Transaktionen ist es aber von erheblicher Bedeutung, ob etwa bereits der sachenrechtliche Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft zum Closing oder erst die Ausübung des neu gewonnenen Einflusses als Durchführung zu werten ist. Im folgenden Beitrag werden die relevanten Literaturmeinungen diskutiert und Formulierungsvorschläge für Regelungen im Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) erarbeitet.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/416

16.07.2009
Heft 7/2009
Autor/in
Lukas Röper

Dr. Lukas Röper LL.M. ist Co-Head of Sanctions und Partner bei rk partners rechtsanwaelte GmbH. Er berät Kreditinstitute und Unternehmen bei Verfahren vor den Sanktionsbehörden und implementiert Sanctions-Compliance Prozesse.