Hinsichtlich des in § 17 KartG normierten Durchführungsverbots bestehen in der Literatur unterschiedliche Auffassungen, wann ein Zusammenschluss als "durchgeführt" gilt. Für M&A-Transaktionen ist es aber von erheblicher Bedeutung, ob etwa bereits der sachenrechtliche Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft zum Closing oder erst die Ausübung des neu gewonnenen Einflusses als Durchführung zu werten ist. Im folgenden Beitrag werden die relevanten Literaturmeinungen diskutiert und Formulierungsvorschläge für Regelungen im Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) erarbeitet.
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