Das EG-Recht und seine Durchsetzung in der Praxis
Durch den EU-Beitritt am 1. 1. 1995 ist Österreich Mitglied einer supernationalen Organisation mit einer eigenständigen Rechtsordnung geworden: dem EG-Recht. Dieses geht in der Normenhierarchie dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten („MS“) sogar vor1). Daraus resultiert ein gewisses Spannungsverhältnis, das jedoch für den AbgPfl nutzbar gemacht werden kann, zumal er sich stets auf günstigeres Gemeinschaftsrecht berufen kann. Das setzt jedoch Grundwissen sowohl des materiellen EG-Rechts als auch dessen verfahrensrechtlicher Handhabung voraus.
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