Arbeitsrecht

Das "Sperrrecht" des Betriebsrats - wie lange noch?

RA Dr. Andreas Tinhofer, LL.M.

Anmerkung zu 9 ObA 38/13y

Eine aus unsachlichen Motiven erteilte Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung ist unwirksam und kann daher die Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit nicht verhindern. Dies hat der OGH in einer aktuellen Entscheidung zu wenig berücksichtigt. In der Praxis wird das Sperrrecht des Betriebsrats äußerst selten wahrgenommen. Es sollte daher abgeschafft werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/669

18.11.2013
Heft 11/2013
Autor/in
Andreas Tinhofer

Dr. Andreas Tinhofer, LL.M., ist Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Seit 1990 regelmäßige Lehr-, Vortrags- und Publikationstätigkeit. National Correspondent der Fachzeitschrift „European Employment Law Cases“ (EELC) und Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).