Im Folgeurteil zur Wegzugsbesteuerung hat der EuGH unlängst wieder auf das „Territorialitätsprinzip“ abgestellt. Dieses - im bisherigen steuerlichen Sprachgebrauch nicht ganz klare - Territorialitätsprinzip besticht nicht nur als Aufteilungsschlüssel unter den Mitgliedstaaten, sondern ermöglicht auch eine konsequente Einmalbesteuerung.
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