Wirtschaftsrecht

Das Tier, (k)eine Sache?

Peter Bydlinski

Tierschutz ist heutzutage in aller Munde. Im Zuge einer - an sich wünschenswerten - Kampagne gegen übermäßige, qualvolle Tierversuche und ähnliche Mißstände ist es bestimmten Gruppen auch ein Dorn im Auge, daß das Tier im Privatrecht den Sachen zugezählt wird. Daß diese Einordnung de lege lata unzweifelhaft richtig ist, ergibt sich aus dem weiten Sachbegriff des § 285 ABGB. Wie in vielen anderen Rechtsordnungen werden auch im österreichischen Recht den Menschen (als Rechtssubjekten) die Gegenstände des Rechtsverkehrs, die Rechtsobjekte gegenübergestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 157

01.05.1988
Heft 5/1988
Autor/in
Peter Bydlinski

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist seit 1992 ordentlicher Universitätsprofessor (1992 bis 1999 Universität Rostock, seit 1.10.1999 Universität Graz, seit 1.10.2022 zusätzlich Wirtschaftsuniversität Wien). Er ist neben seinen Aufgaben als Universitätslehrer und Rechtswissenschaftler auch als Vortragender und als Rechtsgutachter tätig.
Derzeit über 410 Veröffentlichungen, darunter viele Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zum österreichischen sowie zum deutschen Privatrecht und zur juristischen Methodenlehre. Reiche Publikationstätigkeit speziell auch zu verjährungsrechtlichen Themen; aktuell Mitglied einer Arbeitsgruppe des BMJ zur Modernisierung des Verjährungs- und Ersitzungsrechts.