Artikelrundschau / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Das Urkundenprinzip in seinen verschiedenen Bedeutungen

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Oktober 2009 - Teil 1

(Fellner, SWK 30/2009, S 893)

Obgleich Gegenstand der Rechtsgebühren nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut das Rechtsgeschäft ist, löste nach § 25 GebG grundsätzlich jede Urkunde über das Rechtsgeschäft die Gebührenpflicht selbständig aus. Nach Auffassung des VfGH stellte diese mögliche Vervielfachung der Rechtsgebühr eine unverhältnismäßige und damit gleichheitswidrige Maßnahme dar. Fellner befasst sich mit dieser Einschränkung des Inhalts des Urkundenprinzips.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/1170

01.12.2009
Heft 23/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.