Steuerrecht

Das Verfahren vor den weisungsfreien Berufungssenaten

Christoph Ritz

Zugleich eine Besprechung der gleichnamigen Monographie von Wanke*)

Mit BGBl 1993/12 wurde die Verfassungsbestimmung des § 271 Abs 1 BAO dahingehend geändert, daß nunmehr alle Mitglieder der Berufungssenate in Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden sind; bisher galt dies nur für die drei entsendeten Mitglieder. Diese Änderung wird verschiedentlich im Zusammenhang mit der Diskussion über die allfällige Schaffung von Finanzgerichten gesehen (vgl zB Neuber, FJ 1993, 3).

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 160

01.05.1994
Heft 5/1994
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).