(Langheinrich/Ryda, FJ 1/2020, S. 9)
Die Autoren befassen sich mit den Auswirkungen der Bestimmungen über die Geheimhaltung der Daten der Abgabepflichtigen sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörde und den einzelnen Bediensteten. Die diesbezüglich bedeutsamen Normierungen sind einerseits in der Bundesverfassung erfolgt, andererseits werden diese Rechtsinstitute in den einfachgesetzlichen Regelungen der §§ 48a, 48b und 48c BAO näher determiniert. Teil 1 widmet sich den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Amtsverschwiegenheit und § 48a BAO.
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