Die Vorschriften der MwSt-DVO seien im Lichte der zugrunde liegenden Vorschriften der MwStSyst-RL auszulegen und dürften deren Anwendungsbereich lediglich präzisieren. Veranschaulicht werden solle dies anhand des Verhältnisses von Art 45a MwSt-DVO zu Art 131 MwStSyst-RL und dessen Implikationen für den nationalen Beförderungs- oder Versendungsnachweis nach der VO BGBl 1996/401.
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