Wirtschaftsrecht

Das Verhältnis von § 275 Abs 5 UGB zu § 1489 ABGB bei fahrlässiger Schädigung im System der Verjährung von Schadenersatzansprüchen

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski

Die Diskussion um die besondere Verjährungsvorschrift des § 275 Abs 5 UGB bzw ihre Vorläufer ist in Österreich nur langsam in Gang gekommen; auch ich habe mich schon recht früh punktuell an ihr beteiligt.1 Im letzten Jahrzehnt hat sie allerdings rasant Fahrt aufgenommen. Besonders vertieft wurde sie durch die Monografie von Matthias Pendl.2 Die Thesen dieses Werks sowie eine Anfrage aus der Praxis haben mich dazu bewogen, einer trotz allem bisher noch zu wenig beachteten Frage nachzugehen, die das Verhältnis der Sonderverjährungsnorm zur allgemeinen Regel für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen in § 1489 ABGB betrifft. Dabei wird das Schwergewicht auf die praktisch wichtigen Fälle fahrlässiger Schädigung gelegt.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/319

21.06.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Peter Bydlinski

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist seit 1992 ordentlicher Universitätsprofessor (1992 bis 1999 Universität Rostock, seit 1.10.1999 Universität Graz, seit 1.10.2022 zusätzlich Wirtschaftsuniversität Wien). Er ist neben seinen Aufgaben als Universitätslehrer und Rechtswissenschaftler auch als Vortragender und als Rechtsgutachter tätig.

Derzeit etwa 450 Veröffentlichungen, darunter viele Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zum österreichischen sowie zum deutschen Privatrecht und zur juristischen Methodenlehre. Daneben intensive Beschäftigung mit dem gesamten ABGB, insbesondere mit Blick auf die Verbesserung der Verständlichkeit der Gesetzestexte (über 1000 Paragrafen bereits bearbeitet; https://abgb-modernisierung.uni-graz.at/). Seit 2019 Mitglied einer Arbeitsgruppe des BMJ zur Modernisierung des Verjährungs- und Ersitzungsrechts.