Ausländische Unternehmer könnten inländische Vorsteuern grundsätzlich im Vorsteuererstattungsverfahren geltend machen. Bei Ausführung bestimmter (Ein- oder Ausgangs-)Umsätze in Ö bestehe demgegenüber ein umsatzsteuerliches Registrierungserfordernis und sei das Recht auf Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren auszuüben. Haller bietet einen Überblick über häufige Fallkonstellationen und Abgrenzungsfragen.
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