Der Händler G liefert dem Bäcker S 1 t der vereinbarten 10 t Weizen. S, der noch nichts gezahlt hat, fällt in Konkurs. Der Masseverwalter besteht wegen des günstigen Preises auf Lieferung der restlichen 9 t Weizen gegen Zahlung von 9/10 des Kaufpreises. G will nur gegen Entrichtung des vollen Kaufpreises leisten.
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Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.
Publikationen:
Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.