Wirtschaftsrecht

Das Zug-um-Zug-Prinzip im Insolvenzverfahren

Univ.-Doz. Dr. Gert Iro

Der Händler G liefert dem Bäcker S 1 t der vereinbarten 10 t Weizen. S, der noch nichts gezahlt hat, fällt in Konkurs. Der Masseverwalter besteht wegen des günstigen Preises auf Lieferung der restlichen 9 t Weizen gegen Zahlung von 9/10 des Kaufpreises. G will nur gegen Entrichtung des vollen Kaufpreises leisten.

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Artikel-Nr.
RdW 1985, 101

01.04.1985
Heft 4/1985
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.