Steuerrecht

Das Zusammenspiel von Zinsschranke, Hinzurechnungsbesteuerung und Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zins-/Lizenzzahlungen

Dr. Daniel W. Blum, LL.M. (NYU), BSc

Mit der Einführung der Zinsschranke iSd § 12a KStG durch das COVID-19-StMG fallen ab 1. 1. 2021 Zinszahlungen, die eine österreichische Gesellschaft an ihre ausländische Tochter leistet, nunmehr potenziell in den Anwendungsbereich dreier Regelungen, die sehr ähnliche Ziele verfolgen und letztlich dieselbe Rechtsfolge anordnen: (1.) Dem Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG, (2.) der Hinzurechnung als Passiveinkünfte iSd § 10a KStG und (3.) nunmehr auch der Zinsschranke gem § 12a KStG. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag das Zusammenspiel dieser drei Regelungen, deren mögliche kumulative Anwendung sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen und zeigt, wie im Auslegungsweg eine in diesem Zusammenhang drohende juristische Doppelbesteuerung verhindert werden kann.1

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Artikel-Nr.
RdW 2021/246

23.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Daniel Blum

Priv.-Doz. Dr. Daniel W. Blum, LL.M. (NYU), BSc., ist Tax Manager bei Deloitte Österreich, Inhaber einer Lehrbefugnis für das Fach „Finanz- und Steuerrecht“ sowie Gastprofessor am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien. Seine Beratungs- und Forschungsschwerpunkte liegen im Unternehmenssteuerrecht, der Besteuerung von Kapitalvermögen sowie im internationalen und europäischen Steuerrecht.