Personalisierte Preise dienen als anschauliches Beispiel für die gewinnbringende Verwertung personenbezogener Daten im Internet. Dieser Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Grenzen solcher Preissetzungsmethoden.1
Unternehmen sammeln - oft auch für Dritte - Informationen zu den individuellen Vorlieben und dem Konsumverhalten von Nutzern ihrer Webseiten oder Apps. Die Daten werden in der Folge automatisiert verarbeitet und "maßgeschneiderte"2 Preise zu verschiedenen Produkten oder Leistungen berechnet. Legen zB Eingaben in Suchmaschinen nahe, dass ein Nutzer in Kürze einen Wanderurlaub plant (durch die Suche nach Wanderrouten und Hotels in Wanderregionen), so wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Interesse an passendem Equipment zugeschrieben. So können Online-Shops ihren Kunden Wanderschuhe zu genau jenem Preis anbieten, den diese zu zahlen bereit sind.3 Der Preis liegt bei einem hohen Kaufinteresse häufig über jenem Betrag, zu dem ein durchschnittlicher Kunde ohne besondere Affinität zum Bergsteigen zuschlagen würde.
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