Das Dreiecksgeschäft (Art 25 UStG) als Vereinfachung für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte sei seit der Entscheidung des EuGH in der Rs Luxury Trust (C-247/21, ECLI:EU:C:2022:966) noch mehr in den Fokus der Umsatzsteuer-Praxis gerückt. Als Folge der Aussagen des EuGH ergäben sich viele praktische Fragestellungen, von denen in Fällen missglückter Dreiecksgeschäfte insb die mögliche Ex-nunc-Anwendbarkeit der Vereinfachung sowie die damit einhergehenden Folgen wesentliche Bedeutung gewinnen würden. Das BFG bejahe nun in einer aktuellen Entscheidung die potenzielle Ex-nunc-Anwendbarkeit der Vereinfachung im Falle der nachträglichen Ausstellung einer korrekten Rechnung iSd Art 25 UStG.
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