Die Autoren fassen die wesentlichen Diskussionspunkte zu einem Sachverhalt zusammen, welcher anlässlich des D-A-CH-Steuerkongresses im März 2019 vorgestellt wurde. Es geht um die Besteuerung von Sonderklassegebühren, welche an Ärzte, die in einem Vertragsstaat ansässig und im anderen Vertragsstaat tätig sind, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel weitergeleitet werden, und um die Frage, ob durch Mitbenützung der Räumlichkeiten des Krankenhauses eine Betriebsstätte begründet werde.
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