Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklungen im Netzwerk der österreichischen DBA im Jahr 2022, die erstmals auf das Jahr 2023 Auswirkungen entfalten werden, einschließlich einer Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung des MLI.
Durch das Abänderungsprotokoll vom 1. Juli 2021, BGBl III 2022/211 (im Folgenden "Abänderungsprotokoll 2021"), sollte in erster Linie sichergestellt werden, dass das DBA VAE künftighin dem OECD-Standard betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Standard) sowie dem globalen Standard betreffend die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht. Dies erfolgte durch Einbeziehung von aktuellen Bestimmungen zur Missbrauchsvermeidung und zur Erweiterung der Amtshilfeleistung. Bemerkenswert erscheint auch der von Österreich vollzogene generelle Umstieg von der Befreiungs- auf die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Darüber hinaus wurde die Besteuerung von Dividenden vor dem Hintergrund einer Empfehlung des Rechnungshofes betreffend Kapitalertragsteuererstattungen bei Dividendenausschüttungen2 neu geregelt. Das Abänderungsprotokoll tritt gemäß seinem Art 9 Abs 2 mit 1. März 2023 in Kraft und findet erstmals auf das Steuerjahr 2023 Anwendung. Im Einzelnen wir auf folgende Bestimmungen näher eingegangen:
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