Art 15 Abs 1 des Steuerabkommens mit den USA lege fest, dass Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in dem Staat zu versteuern seien, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt werde. Es gäbe nur wenige Ausnahmen. Der Bundesfinanzhof habe in Bezug auf nicht genommenen Urlaub die Frage zu beantworten gehabt, ob ein Teil der diesbezüglichen Vergütungen nach einem Wohnsitzwechsel des Arbeitnehmers dem Wohnsitzstaat oder dem Quellenstaat zuzurechnen sei. Das Gericht habe entschieden, wie mit dieser Vergütungszahlung während der Kündigungsfrist eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses umzugehen sei und in Bezug auf einen Entsendungsvertrag analysiert, warum die entsprechende Zahlung als aus der "Ausübung einer Beschäftigung" im Quellenstaat stammend angesehen werden sollte.
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