Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Definition von ökologischen Investitionen für Zwecke des Investitionsfreibetrags

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Um Anreize für (ökologische) Unternehmensinvestitionen zu schaffen, wurde mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 ab 2023 ein neuer Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens eingeführt (§ 11 EStG). Es sind 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe abzugsfähig; handelt es sich um Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist, erhöht sich der Investitionsfreibetrag auf 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Mit der Verordnung BGBl II 2023/155 (Öko-IFB-VO) werden nun die Investitionen, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind und daher einem erhöhten Investitionsfreibetrag zugänglich sind, festgelegt (ua emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor; E-Ladestationen; Wasserstofftankstellen; Fahrräder; Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen; Anlagen zur Speicherung von Strom). Eine taxative Aufzählung jener Anlagen iZm fossilen Energieträgern, die vom Investitionsfreibetrag ausgenommen sind, erfolgt durch die Verordnung BGBl II 2023/156.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2023/278

14.06.2023
Heft 6/2023