Steuerliche Investitionsbegünstigungen unterliegen regelmäßig einer Wirkungsanalyse. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die betriebswirtschaftlichen Effekte von degressiver Abschreibung und IFB analysiert und beurteilt werden.
Mit dem KonStG 20201 wurde die degressive Abschreibung als zusätzliche steuerliche Abschreibungsmethode neben der bis dahin (abgesehen von der Substanzabschreibung iSd § 8 Abs 5 EStG) einzig zulässigen linearen Abschreibung anerkannt. Die Einführung der degressiven AfA sollte den Erwägungen des Gesetzgebers folgend als konjunkturfördernde Maßnahme aufgrund der Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage Liquiditätsvorteile für Unternehmen bewirken und somit einen Investitionsanreiz schaffen.2
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