Steuerrecht Aktuell

Denkmalschutz - Steuerrechtliche Begünstigungen für denkmalgeschützte Gebäude

Mag. Dr. Gerald Moser

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, verursachen tendenziell höhere Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen als andere Gebäude. Dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Sanierung der Baudenkmäler Rechnung tragend, existieren steuerrechtliche Sondervorschriften, um einerseits den Mittelzufluss für Denkmalpflege anzuregen und andererseits die Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten steuerlich zu entlasten. Die für den Denkmalschutz bestehenden steuerrechtlichen Sondervorschriften werden in diesem Beitrag dargestellt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/416

02.06.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Gerald Moser

Mag. Dr. Gerald Moser ist Steuerberater in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umgründungen, Konzernsteuerrecht, Gebühren und Verkehrsteuern und M&A-Beratung. Darüber hinaus Autor in diversen Fachzeitschriften zum Thema Steuer- und Unternehmensrecht.