Wirtschaftsrecht

Depotbestätigung per Telefax oder E-Mail - neue Rechtslage!

Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge)

Mit 31. 12. 2016 endet der zeitliche Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung in § 262 Abs 19 AktG, die es den Gesellschaften erlaubt, Depotbestätigungen auch per Telefax entgegenzunehmen. Die Übermittlung eines (eingescannten) Dokuments als pdf-Attachment zu einem E-Mail ist insoweit der Übermittlung per Telefax gleichzuhalten.1 Von der Ermächtigung, eine diesbezügliche Regelung in die Satzung aufzunehmen, haben nicht alle börsenotierten Gesellschaften Gebrauch gemacht. Zugleich stellt sich die Frage, ob die Judikaturwende des OGH zur Bürgschaftserklärung per Telefax auf das Aktienrecht ausstrahlt. Der vorliegende Beitrag analysiert, wie sich die Rechtslage ab 1. 1. 2017 darstellt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2016/593

20.12.2016
Heft 12/2016
Autor/in
Thomas Bachner

Ao.Univ.-Prof. Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge), Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien. Interessenschwerpunkt im internationalen und vergleichenden wirtschaftsnahen Privatrecht und Verfahrensrecht.