Die bekanntesten Rechtsschutzinstrumente in der BAO seien die im 7. Abschnitt geregelten Möglichkeiten. Die Autorin will mit einem in der Praxis zumeist unbekannten verfahrensrechtlichen Instrument, nämlich dem im 6. Abschnitt geregelten Antrag auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides, vertraut machen, welcher über die Richtigkeit der Gebarung abspricht.
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