Wirtschaftsrecht

Der an Politiker anzulegende Sorgfaltsmaßstab

o. Univ.-Prof.i.R. Dr. DDr. h.c. Helmut Koziol Wien / Graz

Nach § 1299 ABGB zählen Politiker zu den Sachverständigen, deren Verschulden objektiv zu bemessen ist: Sie haben den Mangel des notwendigen Fleißes und der erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zu vertreten. Die entscheidende Frage geht dahin, welcher Fleiß und welche Kenntnisse von Politikern zu erwarten sind. Die Antwort muss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgaben und mehrerer Faktoren differenzierend ausfallen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/448

16.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Helmut Koziol

Univ.-Prof. i.R. Helmut Koziol war von 1969 bis 2000 Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und danach Direktor des Europäischen Zentrums für Schadenersatz- und Versicherungsrecht. Die Forschungsschwerpunkte lagen im Schuldrecht, insbesondere dem Schadenersatzrecht, ferner dem Bankvertragsrecht und dem Recht der Gläubigeranfechtung.

Publikationen:
Über 400 Veröffentlichungen, insb aus dem Bereich des Schadenersatzrechts, des Bankrechts, des Rechts der Gläubigeranfechtung und der Rechtsvergleichung.