Wirtschaftsrecht

Der angemessene Mietzins bei Unternehmensverpachtung

Gert Iro

Nach § 46a Abs 3 MRG darf der Vermieter für vermietete Geschäftsräumlichkeiten eine schrittweise Anhebung des bisherigen Mietzinses auf den angemessenen Mietzins verlangen, wenn der Hauptmieter das darin betriebene Unternehmen vor dem 1. 3. 1994 verpachtet hat und das Pachtverhältnis noch aufrecht ist. Der OGH stellt in einer neueren Entscheidung klar, dass es für die Ermittlung des angemessenen Mietzinses auf die Verhältnisse bei Pachtbeginn ankommt.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 181

15.04.1997
Heft 4/1997
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.