Der neue Rechtsanspruch auf einen Papamonat stellt auch im Bereich der Personalverrechnung Neuland dar. Der nachstehende zweiteilige Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dieser familienpolitischen Maßnahme. Im ersten Teil werden ua Fragen zum frühestmöglichen Beginn und zum spätestmöglichen Ende des Papamonats sowie zu den Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers beantwortet. Weitere Fragen werden in der kommenden ARD-Ausgabe erörtert.
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