Der 2. Abschnitt des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes1 enthält die Begriffsbestimmungen und steckt insb durch die Definition der relevanten Tätigkeit, der Plattform, des Plattformbetreibers und des Anbieters den Anwendungsbereich dieses Gesetzes ab. Im Folgenden soll auf einige ausgewählte Begriffsbestimmungen näher eingegangen werden.
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Mag. Dr. Lisa Aumayr-Schlaffer ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung im Bundesministerium für Finanzen und zudem als Fachautorin tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und als Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht, insbesondere in den Bereichen Vermietung und Verpachtung, Grundstücksveräußerungen, Liebhaberei, und im Unionsrecht.