Der 2. Abschnitt des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes1 enthält die Begriffsbestimmungen und steckt insb durch die Definition der relevanten Tätigkeit, der Plattform, des Plattformbetreibers und des Anbieters den Anwendungsbereich dieses Gesetzes ab. Im Folgenden soll auf einige ausgewählte Begriffsbestimmungen näher eingegangen werden.
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Mag. Dr. Lisa Aumayr-Schlaffer ist juristische Referentin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und zudem als Fachautorin tätig. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht, insb in den Bereichen Vermietung und Verpachtung, Grundstücksveräußerungen, Liebhaberei, und im Unionsrecht.