Wirtschaftsrecht

Der Anwendungsbereich des Transparenzgebots

RA Dr. Markus Kellner

Anmerkung zu OGH 2 Ob 59/12h, RdW 2013/204, 2021

Das europarechtliche Transparenzgebot des Art 5 Klausel-RL 93/13/EWG verlangt, dass alle schriftlichen Verbraucherverträge klar und verständlich abgefasst werden; die nationale Transformationsbestimmung des § 6 Abs 3 KSchG fordert in der Sache zwar Nämliches, jedoch eingeschränkt auf allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter. Die daraus resultierende Regelungslücke lässt sich zwar durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung schließen, diese Rechtslage ist für den Bürger aber nicht so transparent, wie dies der EuGH für korrekte Richtlinienumsetzung fordert.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/197

17.04.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Markus Kellner

Dr. Markus Kellner ist Partner bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien und externer Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien.

(Wichtige) Publikationen:
Contra Lex-lata-Grenzverschiebungen. Vorzeitige Kreditrückzahlung: Reduktion aller Kosten? (gemeinsam mit Liebel) VbR 2019/153, 235; Die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde im Allgemeinen (gemeinsam mit Iro und Riss), in Bollenberger/Oppitz, Österreichisches Bankvertragsrecht (2019) I³; Der Rechtsbegriff der allgemeinen Geschäftsbedingungen – Überlegungen zum Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB (2013).