Anmerkung zu OGH 2 Ob 59/12h, RdW 2013/204, 2021
Das europarechtliche Transparenzgebot des Art 5 Klausel-RL 93/13/EWG verlangt, dass alle schriftlichen Verbraucherverträge klar und verständlich abgefasst werden; die nationale Transformationsbestimmung des § 6 Abs 3 KSchG fordert in der Sache zwar Nämliches, jedoch eingeschränkt auf allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter. Die daraus resultierende Regelungslücke lässt sich zwar durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung schließen, diese Rechtslage ist für den Bürger aber nicht so transparent, wie dies der EuGH für korrekte Richtlinienumsetzung fordert.
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