Internationales Steuerrecht

Der Arbeitsgeberbegriff in DBA-Recht

Dr. Stefan Bendlinger

Versagung der 183-Tage-Frist bei der internationalen Arbeitskräfteüberlassung

Art 15 Abs 2 lit b des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) und die meisten österreichischen DBA schließen die Anwendung der in Art 15 Abs 2 lit a OECD-MA vorgesehenen 183-Tage-Frist aus, wenn die Arbeitslöhne grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer von oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der im anderen Staat (Tätigkeitsstaat) ansässig ist. Der fehlende internationale Konsens bei der Auslegung des DBA-rechtlichen Arbeitgeberbegriffs hat die OECD zu einer Kommentierung dieses Begriffes bewogen. Demnach soll ins Ausland überlassenen Arbeitnehmern die Inanspruchnahme der 183-tägigen Schonfrist künftig verwehrt werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2007/581

01.06.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.

Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.