Seit 16. Februar 2021 können Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall einen Ausfallsbonus beantragen (zu den Richtlinien siehe die "VO Ausfallsbonus", BGBl II 2021/74 vom 16. 2. 2021).
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindes-
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