Steuerrecht

Der „Ausgleichsposten“ - ein Steuerprivileg für Leasingunternehmen

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Der Fiskus misst mit zweierlei Maß: Leasingunternehmen werden steuerlich privilegiert, während den anderen Unternehmen Begünstigungen gestrichen werden.

Universität Wien

Leasingunternehmen stehen unter dem besonderen Schutz des Finanzministeriums: Während ab 2001 für alle Unternehmen der Investitionsfreibetrag gestrichen worden ist und Verluste nur noch zu 75 % mit Gewinnen ausgeglichen werden können, werden Leasingunternehmen durch eine Sonderregelung schadlos gehalten: Leasingunternehmen können Verluste, die sie erst in späteren Jahren erwarten, durch so genannte Ausgleichsposten vorziehen und ohne Begrenzung sofort mit ihren Gewinnen verrechnen (§ 6 Z 16 EStG).

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Artikel-Nr.
RdW 2002/52

15.01.2002
Heft 1/2002
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.