Sonderheft

Der Beamte als Aufsichtsrat

o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Bei Beteiligungen der öffentlichen Hand an Kapitalgesellschaften liegt es im Interesse der so beteiligten Gebietskörperschaft, ihren Einfluß auf die Gesellschaft geltend machen zu können. Die Entsendung von Beamten in den Aufsichtsrat der öffentlichen Gesellschaft scheint ein geeignetes Instrument zu sein. Konflikte zum Gesellschaftsrecht können sich aber aus dem umfassenden Treueverhältnis des Beamten zu seinem Dienstgeber ergeben, insbesondere hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht und Weisungsfreiheit von Aufsichtsratsmitgliedern.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 283

15.04.1999
Heft 4b/1999
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.