Die für Österreich neue Konzernrechnungslegungspflicht tritt grundsätzlich am 1. 1. 1994 in Kraft. Jedoch müssen ab diesem Zeitpunkt nur sehr große Konzerne einen Konzernabschluß aufstellen. Mittelgroße Konzerne sind in den ersten beiden Jahren noch davon befreit. Für sie entsteht die Pflicht erst ab 1996. Dieser Beitrag sucht einige durch den Gesetzeswortlaut verursachte Zweifelsfragen bezüglich der Aufstellungspflicht zu klären.
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