Der EuGH habe am 8. 12. 2022 die mit Spannung erwartete Entscheidung Orde van Vlaamse Balies ua (C-694/20), die die Prüfung des Art 8ab Abs 5 EU-Amtshilferichtlinie idF DAC 6 am Maßstab der Unionsgrundrechte zum Inhalt habe, veröffentlicht:
Die Unterrichtungspflicht des befreiten Intermediärs nach der DAC 6 verstoße gegen den in Art 7 GRC enthaltenen Schutz des (rechtsanwaltlichen) Berufsgeheimnisses und sei insoweit ungültig.
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