Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Der Betriebsstättenbegriff im Kommentar zum OECD-Musterabkommen 2002

Mag. Dr. Stefan Bendlinger

Im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen soll die Besteuerungsmöglichkeit des Quellenstaates von einer gewissen Intensität der geschäftlichen Beziehung zum jeweiligen Territorium abhängig gemacht werden. Gradmesser dafür ist der Begriff der „Betriebsstätte“. Die Definition dafür in Art 5 OECD-Musterabkommen ist seit Jahrzehnten unverändert, die sich wandelnden Erscheinungsformen unternehmerischer Tätigkeit erfordern entsprechend revidierte Interpretationen. Der Kommentar zum OECD-Musterabkommen, zuletzt neu gefasst im April 2000, bietet dabei eine Hilfestellung. Nun liegt der Entwurf eines Update 2002 vor, das sich überwiegend der Anwendbarkeit des Betriebsstättenbegriffs auf E-Commerce widmet. Aber auch die Begriffe der „festen Geschäftseinrichtung“, der Bauausführungen und Montagen und des abhängigen und unabhängigen Vertreters wurden neu interpretiert. Damit beschäftigt sich der folgende Beitrag.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/595

01.07.2002
Heft 13/2002
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.

Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.