Die Auslegung des Art 5 OECD-MA aus der Sicht der OECD
Im internationalen Steuervertragsrecht wird die Besteuerungsmöglichkeit des Quellenstaates von einer bestimmten Intensität der geschäftlichen Beziehungen zum jeweiligen Territorium abhängig gemacht. Gradmesser dieser Intensität ist der in Art 5 OECD-MA definierte Begriff der “Betriebsstätte". Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Welthandels arbeitet der OECD-Fiskalausschuss - die für die Fortentwicklung des DBA-Rechts maßgebliche Institution - an einer Neukommentierung des Betriebsstättenbegriffs und des Art 7 OECD-MA, der Verteilungsnorm für Unternehmensgewinne. Dabei ist eine deutliche Abkehr von bekannten Grundsätzen zu erkennen. Die Autoren haben diese Entwicklungen intensiv verfolgt, dazu Stellung bezogen und hatten schließlich die Gelegenheit, die sich daraus ergebenden Konsequenzen für deutsche und österreichische Unternehmen - unter besonderer Berücksichtigung des Maschinen- und Anlagenbaus - mit den steuerlichen Federführern der OECD in Paris ausführlich zu diskutieren. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.
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