(Rombold, SWK 17/2012, S. 818)
Ein Bilanzbuchhalter legte eine Vollmacht vor, in welcher er zur uneingeschränkten Vertretung vor den Abgaben- und Finanzstrafbehörden bevollmächtigt wurde, und brachte im Finanzstrafverfahren unter Bezugnahme auf die erteilte Vollmacht namens des Beschuldigten eine schriftliche Rechtfertigung ein. Ist ein Bilanzbuchhalter befugt, im Finanzstrafverfahren zu vertreten?
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.
Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.