Artikelrundschau / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Der Bilanzbuchhalter als Vertreter im Finanzstrafverfahren

(Rombold, SWK 17/2012, S. 818)

Ein Bilanzbuchhalter legte eine Vollmacht vor, in welcher er zur uneingeschränkten Vertretung vor den Abgaben- und Finanzstrafbehörden bevollmächtigt wurde, und brachte im Finanzstrafverfahren unter Bezugnahme auf die erteilte Vollmacht namens des Beschuldigten eine schriftliche Rechtfertigung ein. Ist ein Bilanzbuchhalter befugt, im Finanzstrafverfahren zu vertreten?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/701

20.08.2012
Heft 15-16/2012
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.