Wirtschaftsrecht

Der Dauerrabatt beim Versicherungsvertrag nach der E OGH 7 Ob 266/09g

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer

Der OGH hat in der rezenten Entscheidung 7 Ob 266/09g eine der bisher gebräuchlichen Formen des Dauerrabatts beim Versicherungsvertrag als mit § 879 Abs 3 ABGB, § 8 Abs 3 VersVG unvereinbar beurteilt. Der folgende Beitrag analysiert die Entscheidung und erörtert ihre Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge sowie für die künftige Klauselgestaltung.1

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Artikel-Nr.
RdW 2011/261

16.05.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer forscht und lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Privatwirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Erwachsenenschutzrecht.