Elektronische Aktenverwaltungs- und Archivierungsprogramme ermöglichen heute eine weitgehend papierlose Personaladministration im Unternehmen. Dabei werden nicht nur sämtliche relevanten Arbeitnehmerdaten in einem Personalinformationssystem erfasst und dort weiterverarbeitet, sondern auch die vorhandenen schriftlichen Dokumente wie Dienstverträge, Stundenaufzeichnungen, Krankenstandsbestätigungen oder Reisekostenaufstellungen eingescannt und im digitalen Personalakt abgelegt. In der Praxis stellt sich die Frage, ob es rechtliche Grenzen bei der papierlosen Personaladministration gibt und ob die beim Arbeitgeber befindlichen originalen Schriftstücke vernichtet werden dürfen.
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