Arbeitsrecht

Der digitale Personalakt - Ist das „papierlose Personalbüro“ zulässig?

Univ.-Ass. Dr. Remo Sacherer, LL.M.

Elektronische Aktenverwaltungs- und Archivierungsprogramme ermöglichen heute eine weitgehend papierlose Personaladministration im Unternehmen. Dabei werden nicht nur sämtliche relevanten Arbeitnehmerdaten in einem Personalinformationssystem erfasst und dort weiterverarbeitet, sondern auch die vorhandenen schriftlichen Dokumente wie Dienstverträge, Stundenaufzeichnungen, Krankenstandsbestätigungen oder Reisekostenaufstellungen eingescannt und im digitalen Personalakt abgelegt. In der Praxis stellt sich die Frage, ob es rechtliche Grenzen bei der papierlosen Personaladministration gibt und ob die beim Arbeitgeber befindlichen originalen Schriftstücke vernichtet werden dürfen.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/57

23.01.2008
Heft 1b/2008
Autor/in
Remo Sacherer

Dr. Remo Sacherer, LL.M., ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von MOSATI Rechtsanwälten (www.mosati.at), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien, Lektor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Wiener Neustadt sowie Trainer für Arbeitsrecht am WIFI Wien.

Publikationen (Auswahl):
Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010) (gemeinsam mit Eichinger und Kreil); Kommentar zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (2006) (gemeinsam mit B. Schwarz);Arbeitskräfteüberlassung in Österreich und der EU. Rechtliche und soziale Aspekte (2001);Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Arbeitskräfteeinsatz, Zeitschrift für europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ZESAR) 2005, 363-374 (gemeinsam mit Runggaldier).