(Spornberger, taxlex 5/2007, S. 220)
Bestandteil von Gebührenvermeidungsstrategien ist lt Spornberger nicht selten eine von den Vertragsparteien verschiedene (dritte) Person, die als Empfangsstelle für die Vertragsurkunden und der damit iZ stehenden (rechtsbezeugenden) Korrespondenz fungiert. Die Einsetzbarkeit eines solchen Dritten zur Gebührenvermeidung sei in Fachkreisen jedoch aufgrund der diesbezüglich unklaren Rechtslage höchst umstritten. Ziel des Autors ist es, den "Dritten" für den Rechtsanwender greifbarer zu machen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.