Personengesellschaften würden nach dem Durchgriffsprinzip besteuert: Gewinne und Verluste würden anteilig ihren Gesellschaftern zugerechnet. Kapitalgesellschaften und Körperschaften würden dagegen nach dem Trennungsprinzip als Zurechnungsträger ihres Einkommens und Steuerschuldner der Körperschaftsteuer anerkannt. Im Beitrag werden diese beiden unterschiedlichen Prinzipien im Licht der Steuerschuldverhältnisse und des Strebens nach einer gleichmäßigen Besteuerung analysiert. Zudem wird ein neuer Lösungsvorschlag "de lege ferenda" entwickelt: Eine Markteinkommensteuer erfasse das gesamte aus entgeltlichen Leistungen erzielte Einkommen gleichmäßig bei allen Marktteilnehmern.
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