Eine kritische Analyse des Tariftypus und Reformvorschlag
Der Gesetzgeber hat sich in einer Primärentscheidung bei jenen Steuern, die mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt werden, für einen progressiven Steuersatzverlauf entschieden. Im Gegensatz zur einkommensteuerlichen Regelung, in der der Gesetzgeber einen gestaffelten Teilmengentarif festgelegt hat, ist bei der Berechnung der erbschaftssteuerlichen Belastung ein Effektivtarif verankert. Eine Analyse zeigt etliche Unzulänglichkeiten bei der Anwendung des Effektivtarifes, sodass eine Systemänderung auf einen progressiven, durchgängig gestaffelten Teilmengentarif ähnlich dem des§ 33 EStGdurchaus gerechtfertigt bzw sogar geboten scheint.
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