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Der Effektivsteuertarif der Erbschaftssteuer

Ao.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik

Eine kritische Analyse des Tariftypus und Reformvorschlag

Der Gesetzgeber hat sich in einer Primärentscheidung bei jenen Steuern, die mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt werden, für einen progressiven Steuersatzverlauf entschieden. Im Gegensatz zur einkommensteuerlichen Regelung, in der der Gesetzgeber einen gestaffelten Teilmengentarif festgelegt hat, ist bei der Berechnung der erbschaftssteuerlichen Belastung ein Effektivtarif verankert. Eine Analyse zeigt etliche Unzulänglichkeiten bei der Anwendung des Effektivtarifes, sodass eine Systemänderung auf einen progressiven, durchgängig gestaffelten Teilmengentarif ähnlich dem des§ 33 EStGdurchaus gerechtfertigt bzw sogar geboten scheint.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/291

15.04.2002
Heft 8/2002
Autor/in
Sabine Urnik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik ist Universitätsprofessorin für Steuerlehre und Rechnungslegung am Fachbereich für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Paris-Lodron-Universität Salzburg sowie am dortigen WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt. Ferner ist sie Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie in der Forschungsgruppe für anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).