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Der Effektivsteuertarif der Erbschaftssteuer

Ao.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik

Eine kritische Analyse des Tariftypus und Reformvorschlag

Der Gesetzgeber hat sich in einer Primärentscheidung bei jenen Steuern, die mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt werden, für einen progressiven Steuersatzverlauf entschieden. Im Gegensatz zur einkommensteuerlichen Regelung, in der der Gesetzgeber einen gestaffelten Teilmengentarif festgelegt hat, ist bei der Berechnung der erbschaftssteuerlichen Belastung ein Effektivtarif verankert. Eine Analyse zeigt etliche Unzulänglichkeiten bei der Anwendung des Effektivtarifes, sodass eine Systemänderung auf einen progressiven, durchgängig gestaffelten Teilmengentarif ähnlich dem des§ 33 EStGdurchaus gerechtfertigt bzw sogar geboten scheint.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/291

15.04.2002
Heft 8/2002
Autor/in
Sabine Urnik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik ist Professorin für Steuerlehre und Rechnungslegung am Fachbereich für Betriebswirtschaftslehre der Paris Lodron Universität Salzburg sowie Leiterin des dortigen WissensNetzwerks Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt. Sie ist Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST) sowie des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, Vortragende in Universitätslehrgängen und Fachveranstaltungen, Buchautorin und Verfasserin etlicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge insbesondere zu steuerlichen Problemen der Rechtsformwahl und der Gestaltung von Vermögensübertragungen/-nachfolgen.