Der Einfluss des EG-Rechts erstreckt sich auf alle wichtigen Bereiche der nationalen Steuerrechtsordnung. Daher ist es für den steuerlichen Berater unerlässlich, sein Rechtsbewusstsein zu sensibilisieren und seinen Blick zu schärfen, ob die innerstaatliche Norm dem EG-Recht entspricht.
Im Folgenden soll die Bedeutung des EG-Rechts für das materielle Steuerrecht anhand einiger ausgewählter Beispiele aus dem Bereich der Umsatzsteuer, der Ertragsteuern sowie der Gebühren und Kapitalverkehrsteuern gezeigt werden.
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